Am 25. September 2022: 2x Ja zur AHV 21!

Die AHV beruht auf dem Solidaritätsprinzip, d.h. die aktive Bevölkerung finanziert die laufenden Renten – im Vertrauen darauf, dass spätere Generationen das Gleiche tun. Dank der AHV 21 kann die Altersvorsorge für die nächsten Jahre gesichert werden, Die Vorlage berücksichtigt die demografischen Herausforderungen und stellt Frauen und Männer auch bei der AHV gleich. Daher ist die Reform ein solidarischer Schritt in die Zukunft für Jung und Alt, Frau und Mann.

Wichtig: 

Die Reform AHV 21 besteht aus zwei Teilen (Änderung des AHV-Gesetzes und Änderung der Bundesverfassung aufgrund der Erhöhung der Mehrwertsteuer). Über den ersten Teil wird aufgrund des von der Linken und den Gewerkschaften ergriffenen Referendums abgestimmt und über den zweiten Teil, weil eine Verfassungsänderung dem obligatorischen Referendum unterliegt. Es braucht am 25. September 2x ein JA!

Die Hauptpunkte der AHV 21 sind:

  • Die Einführung eines «Referenzalters» anstelle eines «Rentenalters»;
  • Die Harmonisierung des Referenzalters auf 65 Jahre für Männer und Frauen;
  • Ausgleichs- und Begleitmassnahmen für die Übergangsgeneration der Frauen (9 Jahrgänge);
  • Die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4% im Normalsatz (Leistungen, Luxusgüter) und 0,1% im Sondersatz (Beherbergungen) und reduzierten Satz (Nahrungen, Medikamente).

Meinungsbeitrag von Saskia Schenker: Endlich die AHV modernisieren

Seit 1997 gelang keine grosse AHV-Reform mehr. Es war jedoch bereits bei der Einführung der Alters- und Hinterlassenenversicherung klar, dass diese immer wieder modernisiert und reformiert werden muss. Denn das Umlageverfahren bedeutet, dass die Erwerbstätigen und ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber hauptsächlich mittels Lohnabzügen für die Renten der heutigen Pensionäre aufkommen. Jedoch nimmt die Lebenserwartung laufend zu und die erwerbstätige Bevölkerung wächst kaum mehr. Während bei der Einführung der AHV noch sechs Erwerbstätige für die Finanzierung einer Rente aufkamen, sind es heute noch drei und bald nur noch zwei Erwerbstätige pro Rente. So ist die Finanzierung der AHV in Schieflage geraten und der Reformdruck steigt.

Die Herausforderung einer finanziellen Reform bleibt immer die Gleiche: Eine sichere AHV kann erreicht werden über längeres Einzahlen (höheres Rentenalter), finanzielle Zuschüsse (Erhöhung Mehrwertsteuer, höhere Lohnabzüge) oder über Rentenkürzungen. Die Politik kann somit aus diesen drei Möglichkeiten wählen. Die Reform «AHV 21» enthält moderate Massnahmen daraus; Rentenkürzungen wollen wir alle nicht. Was wir Unterstützerinnen und Unterstützer der Reform aber wollen, ist, unserer jungen Generation eine sichere und modernisierte AHV zu ermöglichen. Wie, wenn nicht mit dieser moderaten Reform? Diese zeitlich immer weiter nach hinten zu schieben, weil man mit einem Punkt gerade nicht einverstanden ist, ist für uns keine Option. Denn heute verweigerte Reformen bezahlen unsere Jungen in Zukunft.

Neben den finanziellen Massnahmen enthält die AHV 21 auch echte Modernisierungen: Dazu gehört die Einführung eines «Referenzalters» anstelle eines fixen «Rentenalters» - Personen kurz vor der Pensionierung können neu ihren AHV-Bezug im Alter zwischen 63 und 70 Jahren individuell und flexibler gestalten. Die Frühpensionierung und das Arbeiten über das Referenzalter 65 hinaus werden finanziell attraktiver. Wer länger arbeiten möchte, kann sogar allfällige Beitragslücken schliessen – das ist heute nicht möglich. Im Zuge dessen soll das Referenzalter auf 65 Jahre für Männer und Frauen festgelegt werden. Damit einher gehen Ausgleichsmassnahmen für die neun Übergangsgenerationen der Frauen. Ihnen wird lebenslang eine höhere Monatsrente gewährt. Die Frauen der Übergangsgeneration erhalten somit eine höhere AHV-Rente als Männer in der gleichen Ausgangslage. Übrigens stellt die Angleichung des Referenzalters von Frauen an jenes der Männer in praktisch allen Fällen eine finanzielle Verbesserung dar: So erhöhen sich nicht nur die Beiträge an die 1. Säule (AHV), sondern auch jene an die 2. Säule (berufliche Vorsorge), was in aller Regel die Rente von uns Frauen erhöht. Hinzu kommt der zusätzliche Verdienst während der längeren Erwerbstätigkeit.

Mit der moderaten Erhöhung der Mehrwertsteuer leisten zudem alle Generationen, und nicht nur die Erwerbstätigen, solidarisch ihren Beitrag an die Stabilisierung der AHV-Finanzierung. Packen wir die Chance und sagen wir am 25. September zwei Mal JA zur Reform AHV 21.

Saskia Schenker, Direktorin Arbeitgeberverband Region Basel, Mitglied Geschäftsleitung FDP Frauen Schweiz, Mitglied FDP Frauen BS