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Zwei Dutzend interessierte FDP-Mitglieder machten sich am Abend des 3. November auf den Weg zum «Bäumli»

Nach der Begrüssung durch die Schreibende fesselte uns Salome Wolf, FFBS-Mitglied und Zivilgerichtspräsidentin, mit ihrem Bericht über ihre spannende Tätigkeit. Die Aufgabe einer Zivilgerichtspräsidentin ist äusserst vielfältig. Dabei geht es stets um zivile Händel. Das geht von Scheidungen, Streitigkeiten unter Nachbarn, Erbschaften, Betreibungen bis hin zu Abgangsentschädigungen. Eindrücklich beleuchtete Salome auch die emotionalen Aspekte, denen sich eine Richterin nebst den Rechtlichen stellen muss. Wie sonst kann man sich erklären, dass jemand wegen einer Streitsumme von CHF 5.40 bereit ist eine Gebühr von CHF 100.- zu bezahlen? Seit der Revision der Zivilprozessordnung anno 2011 wird die Hauptzahl der Fälle durch den Einzelrichter behandelt, geht es um eine höhere Streitsumme, so amtet ein Dreier- oder sogar ein Fünfergericht.

Viel zu schnell war die Stunde vorbei. Wir dislozierten ins nahe gelegene Restaurant «Prima» und liessen den Abend bei einem gemütlichen Apéro ausklingen.

Elisabeth Spreng-Troller

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Am Donnerstag, dem 1. Juni, einem herrlichen Frühsommerabend, versammelte sich ein Grüppchen interessierter Frauen vor dem Eingang zum Tierpark Lange Erlen. Dank der Organisation durch Daniel Seiler und unter der kundigen Führung von Tierpfleger „Urs“ lernten wir auf dieser einstündigen Führung vieles. Wussten Sie beispielsweise, dass ein Hirschgeweih aus Knochen besteht und sich warm anfühlt, weil es durchblutet ist? Oder dass die schwarzen Schwäne aus Australien stammen? Oder dass Wildkatzen ihre Partnerschaft auf Distanz leben? Wir hätten unserem Guide gerne noch länger zugehört (man spürte förmlich, dass sein Beruf seine Passion ist), doch die Pflicht rief. Speditiv führte Präsidentin Tamara Alù durch die Traktanden der Generalversammlung, Ines Brunner erläuterte die Finanzen, Fabienne Beyerle verlas den Revisionsbericht, dem Vorstand wurde Décharge erteilt und Sandra Siehler Wagner neu in den Vorstand gewählt. Bei einem gemütlichen Nachtessen auf der Terrasse des Gartenrestaurants liessen wir den Abend ausklingen. Die FFBS freuten sich, dass Kandidierende für den Nationalrat am Anlass dabei waren.

 

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Die Basler Regierung will die Beiträge stark auf­stocken. Durch­dacht ist das Vor­haben aber nicht. Ein Gast­kommentar von Saskia Schenker, publiziert auf primenews.ch

 

Am 16. November 2022 veröffentlichte der Regierungsrat in Basel-Stadt seinen Gegenvorschlag «für eine bedarfsgerechte, finanziell tragbare und qualitativ hochwertige familienergänzende Kinderbetreuung» zur kantonalen Volksinitiative «Kinderbetreuung für alle».

Der Gegenvorschlag setzt bei den heute geltenden Grundsätzen an, dass sich Eltern einkommens- und vermögensabhängig an den Kita-Kosten beteiligen und dass Eltern kantonale Kita-Beiträge erhalten können, wenn die Kinder aufgrund von Arbeit oder Aus- und Weiterbildung in die Kita gesendet werden.

Aus Arbeitgebersicht ist dieser Ansatz zu begrüssen. Die Initiative hingegen fordert die kostenlose Kinderbetreuung für alle für mindestens zwei Tage (ob erwerbstätig oder nicht) bis zum Eintritt in die Primarschule und entspricht einer Gratismentalität.

Höhere Subventionen bringen Nach­teile mit sich

Mit dem Gegenvorschlag sollen die Betreuungsbeiträge an Eltern mit Kindern in Kindertagesstätten und Tagesfamilie deutlich erhöht werden. So sollen künftig alle Eltern – unabhängig vom Einkommen und Vermögen – einen Mindestbeitrag an die Kosten erhalten.

Weiter sind Massnahmen im Bereich Betreuungsqualität und Arbeitsbedingungen vorgesehen, auf die ich in diesem Text nicht weiter eingehe.

Sie denken jetzt, dass wir seitens der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nun dankend aufjubeln sollten. Denn ein wichtiges Anliegen der Arbeitgeber – die Vereinbarkeit von Familie und Beruf – soll im Kanton Basel-Stadt weiter gestärkt werden. Vielleicht denken Sie auch «Endlich erhalten auch einmal gut Verdienende und Vermögende eine Leistung vom Staat.» Und: «Der Kanton Basel-Stadt kann es sich ja leisten.»

Ganz so einfach ist es nicht.

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Saskia Schenker, Direktorin Arbeitgeberverband Basel, Mitglied FDP Frauen Basel-Stadt:

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Eine Analyse der verschiedenen Lebensphasen einer Frau: die damit verbundenen möglichen Erkrankungen, Behandlungen im Rahmen der Gendermedizin und Tipps zur Prävention und Resilienz. Zu diesem spannenden Thema fanden sich mehrere Zuhörerinnen und einige Zuhörer am Abend des 9. November 2022, im Plenum der UPK (Universitäre Psychiatrische Kliniken Basel) ein.

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Es ist unbestritten, dass gleiche Arbeit mit gleichem Lohn abgegolten werden muss. Dass die Praxis derzeit aus nicht objektivierbaren Faktoren davon abweicht, ist leider Realität. Deshalb hat der Bund das Gleichstellungsgesetz revidiert und im Juli 2020 eine Pflicht für betriebsinterne Lohngleichheitsanalysen für KMU mit mindestens 100 Mitarbeitenden eingeführt. Basel-Stadt möchte diese Pflicht bereits auf Unternehmen mit 50 Mitarbeitenden – also die Hälfte der vom Bund geforderten Massnahme – ausdehnen. Ebenso sollen die Analysen alle vier Jahre wiederholt und die Ergebnisse kommuniziert werden. Die FDP Frauen Basel-Stadt lehnen diese Verschärfung aus den folgenden Gründen ab:

  • Bei Betrieben mit 50 Mitarbeitenden handelt es sich um KMU, die ohnehin schon mit nötiger und unnötiger Administration zu kämpfen haben. Sie zusätzlich zu belasten, erachten wir als unverhältnismässig. Ein Basler Alleingang würde unsere baselstädtischen KMU gegenüber denjenigen in den Nachbarkantonen benachteiligen. Manche Betriebe haben jetzt schon Mühe, Kundenbedürfnisse zu erfüllen.
  • Die Aufgaben von Bund und Kantonen sollen nicht vermischt, sondern im Gegenteil gerade in unserer Grenzregion harmonisiert werden.
  • Arbeitgebende, die für Frauen und Männer Teilzeitstellen anbieten, würden gegenüber solchen, die mehrheitlich Vollzeitstellen anbieten, benachteiligt, da der Gesetzesentwurf von der Anzahl Mitarbeitenden ausgeht.
  • Eine Wiederholung der Kontrollen alle vier Jahre stellt ebenfalls eine unnötige Verschärfung gegenüber dem nationalen Gleichstellungsgesetz dar und ist deshalb abzulehnen.
  • Die Kommunikation der Ergebnisse an den Kanton ist nicht nur eine weitere unnötige administrative Hürde ohne entsprechenden Mehrwert, sondern auch eine Kontrolle der KMU durch die Hintertür. Zudem zeugt sie von Misstrauen gegenüber diesen Unternehmen. Man traut ihnen nicht zu, wenn nötig selbständig Massnahmen zu ergreifen.
  • Im Gegensatz zu internationalen Grossunternehmen sind viele KMU derzeit noch Familienbetriebe. Sie sind das Rückgrat unserer Wirtschaft. Solchen Unternehmen liegt das Wohl ihrer Mitarbeitenden am Herzen. Sie sind sich der Verantwortung bewusst und wissen, dass Ungleichbehandlung von Frauen und Männern gesetzlich verboten ist. In der aktuellen wirtschaftlichen Lage und angesichts des Fachkräftemangels in manchen Branchen müssen kostentreibende Auflagen vermieden werden.

Kurz: die FDP Frauen Basel-Stadt lehnen eine Verschärfung der nationalen Bestimmungen auf kantonaler Ebene ab.

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