Die FDP Frauen Basel-Stadt plädieren für individuelle Lösungen, die die persönlichen Bedürfnisse jeder Schwangeren und auch die beruflichen Umstände und die Arbeitssituation berücksichtigen. Der Fokus wird dabei auf die Selbstbestimmung gesetzt: jede Frau soll selbst entscheiden können, wann sie in den Mutterschutz geht resp. wie lange sie in der Lage ist, zu arbeiten. In einzelnen Fällen kann dies z.B. bereits ab dem fünften Monat nicht mehr der Fall sein, in anderen erst kurz vor der Geburt. Diese Selbstbestimmung wäre mit gesetzlich angeordneten Massnahmen nicht mehr möglich.
In einer Schwangerschaft können jederzeit Komplikationen auftreten. Arbeitgebende sollten deshalb schon früh über die Schwangerschaft informiert und in die Lösungsfindung mit eingebunden werden. Idealerweise werden mit der betroffenen Mitarbeiterin flexible Lösungen erarbeitet und für unerwartete Ausfälle eine Stellvertretung organisiert. Dies setzt eine entsprechende Kommunikation aller Beteiligten voraus.
Besonderes Augenmerk sollte dabei auf die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen während der Schwangerschaft gelegt werden, wie z.B. der Schutz vor längerer Arbeitszeit (Beschränkung auf Maximum 9 Arbeitsstunden), Schutz vor Abend- und Nachtarbeit und Schutz vor beschwerlicher Arbeit. Sollte der Schutz oder eine Ersatzlösung nicht gewährleistet sein, hat die schwangere Frau Recht auf Freistellung.
Die heutige Lösung mit der situationsbezogenen Krankschreibung berücksichtigt die Individualität einer Schwangerschaft und bringt in der Regel finanzielle Vorteile für die schwangeren Frauen. Denn mit einer Krankschreibung erhalten die schwangeren Frauen in den meisten Fällen mindestens die ersten 30 Tage der Krankschreibung die Seite 2 volle Lohnfortzahlung. Bei einer Finanzierung über die Erwerbsersatzordnung, so wie es mit dem vorgeburtlichen Mutterschutz gefordert wird, werden nur 80% des Lohnes vergütet. Die Einführung einer gesetzlichen Lösung würde die schwangeren Frauen im Vergleich deshalb finanziell benachteiligen.
Die FDP Frauen Basel-Stadt sind deshalb der Meinung, dass ein angeordneter fixer vorgeburtlicher Mutterschutz keine Vorteile bringt. Für einen Prozess, der bei jeder Frau anders verläuft, braucht es keine gesetzlich angeordneten Massnahmen, sondern individuelle Lösungen, wie dies bereits jetzt der Fall ist